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Kosten

Viele Leistungen der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie werden nicht regelhaft von den Krankenkassen übernommen. Rein ästhetische Operationen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen. Im Rahmen von einem persönlichen Beratungsgespräch kann ich Ihnen für die jeweilige, auf Sie abgestimmte Behandlung den Preisrahmen nennen. Die Berechnung erfolgt GOÄ-basiert, mit dem entsprechenden Steigerungssatz. Deshalb können weder am Telefon noch sonst Pauschalpreise genannt werden.

Manchmal ist jedoch eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bei entsprechender Vorgeschichte und nach Antragstellung durch den Versicherten möglich. Sollte es sich bei Ihnen um einen solchen Fall handeln, werde ich Ihnen das in unserem Gespräch mitteilen.

Die meisten Leistungen der Handchirurgie gehören zum Leistungskatalog sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenkassen, sodass hier für Sie in der Regel keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Folgekostenversicherung

Auch ästhetische Operationen sind Eingriffe mit entsprechenden medizinischen und operativen Risiken. Zum Glück sind Komplikationen selten, wenn es jedoch dazu kommt, können Kosten für die Weiterbehandlung anfallen. Damit Sie finanziell auf der sicheren Seite sind, empfiehlt es sich für Operationen eine sogenannte Folgekostenversicherung (§52 Sozialgesetzbuch) abzuschließen. Es gibt verschieden Anbieter, der Abschluss der Versicherung kann meist online erfolgen.